Häufig gestellte Fragen & AGB

ALLGEMEIN AGB

Offroad am Nürburgring ist als Marke und somit als PLANORG eigenständig am Nürburgring tätig. Inhaber der Marke ist Jörg M. Sommer.

Erlebnis • Motorsport • Fahrschule • Fahrsicherheitstraining • Fahrtraining • Training • Coaching

Sie fahren im Outdoor & Offroad Center am Nürburgring in Müllenbach, siehe Wegbeschreibung. Zu dieser Wegbeschreibung gibt es zusätzlich ein Video unter https://youtu.be/8CWDDdEKE-k als ergänzende Erklärung.

Etwaige Beherbergungsleistungen sind im Ticket nicht enthalten, außer dies ist vorher ausdrücklich geregelt. Die Kostenübernahme von Beherbergungsleistungen bei Verschiebung eines Termins ist ausgeschlossen. Offroad am Nürburgring bzw. die PLANORG übernimmt keinerlei Kosten.

Damit Sie zeitnah über Aktualisierungen und Termine informiert werden können, benötigen wir bitte Ihre vollständigen Daten unter anderem Ihre Mobilrufnummer und Email-Adresse. Diese Daten werden bei uns vertraulich behandelt und bleiben ausschließlich bei uns. Sie erreichen uns am Nürburgring unter der Rufnummer +49 2181 8199497. Grundsätzlich erfolgt die nachweisliche Kommunikation per Email über email@offroadwerk.deAus Gründen des Datenschutz erfolgt keine Kommunikation über SMS oder WhatsApp.

Zu bestimmten Veranstaltungen am Nürburgring, werden Parkgebühren durch den jeweiligen Veranstalter oder dem Nürburgring erhoben. Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Ab der Zufahrt über die K72 ist damit zu rechnen. Unter www.nuerburgring.de/fans- info/info/anreise-parken/parken.html sind dazu weitere Informationen ersichtlich.

Wir sind berechtigt, Foto-, Ton- und Filmmaterial aufzunehmen und hierüber alleine und unentgeltlich zu verfügen sowie zu veröffentlichen. Sollte dies von Ihnen nicht gewünscht sein, ist uns dies bitte vorher mitzuteilen. Bei jeder Veranstaltung weisen wir vorher ausdrücklich darauf hin. Je nach Veranstaltung ist dies ein grundsätzlicher Punkt, der auch in der Enthaftungserklärung aufgeführt und unterzeichnet ist. Ebenso teilen Sie dies bitte Zuschauern und Event-Teilnehmern mit. Unsere Bilder, Fotos und Grafiken sind von iStock, Fotolia, von unseren Partnern, aus eigener Produktion und Mitarbeitern.

Selbstverständlich hast Du die Möglichkeit, während den Fahrten Foto- und Videoaufzeichnungen zu machen. Mit Deiner Anmeldung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen, Kursen, Erlebnissen usw. erklärst Du Dich mit dem Fotografieren und Veröffentlichen der Bildnisse nach § 22 KunstUrhG einverstanden. Wünschst Du dies nicht, ist uns dies vorher schriftlich mitzuteilen.

Wir haben für unsere Fahr-Events in den jeweiligen Fahrgeländen individuelle Sicherheitskonzepte, die ständig kritisch überprüft werden. Dies beinhaltet auch die Veranstaltungssicherheit, die Fahrsicherheit, Medizin- und Sicherheitstechnik.

Das Ziel der EU-DSGVO ist der Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten nach Art. 1 Abs. 2 DSGVO und der freie Verkehr personenbezogener Daten nach Art. 1 Abs. 3 DSGVO. Aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit Wirkung vom 25.5.2018 erfolgten bestimmte Änderungen die unter unserem BLOG Beitrag „Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)“ ersichtlich sind.

DEINE TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

  • Mindestalter 21 Jahre
  • PKW-Führerschein muss mitgeführt werden
  • Normale psychische und physische Verfassung
  • Nicht geeignet für Personen mit Rückenproblemen und Schwangere
  • Alkoholgrenze 0,0 Promille
  • Unterschriebener Haftungsausschluss
  • Sicherheitseinweisung

Bitte strapazierfähige Kleidung und festes Schuhwerk, entsprechend der Witterung mitbringen.

Jeder Teilnehmer, Besucher, Gast, Zuschauer, Fahrer und Beifahrer haftet für alle Schäden, die von ihm vorsätzlich, fahrlässig oder in Folge eines Fahrfehlers verursacht werden. Ebenso haftet der Fahrer für Schäden, die dann entstehen, wenn den Anweisungen des Fahrtrainers oder Instruktors nicht Folge geleistet wurde und dadurch ein Schaden am Fahrzeug oder im Gelände entstanden ist. Hierunter fallen insb. auch Schäden an Equipment und an den Fahrzeugen z.B. durch Unfallschäden und Schäden in Folge unsachgemäßer Bedienung der Fahrzeuge.

Bitte melde Deinen Hund an. Bei Betreten des Gelände ist der Hund bitte an der Leine zu führen. Wir setzen eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund voraus.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, wenn Du von weiter her anreist.

Die Fahr-Events für unsere Endverbraucher erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Somit erfolgt die Moderation durch die Instruktoren sowie Trainer ausschließlich in deutscher Sprache.

Nach der Corona-Situation ist die Nutzung unserer Toiletten nicht mehr möglich.

Der Level bezeichnet den Schwierigkeitsgrad bei Deinem Offroad Fahren und Lernen. Im Level 1 werden die grünen Strecken befahren. Beim Level 2 bist Du in den grünen und roten Fahrsektionen unterwegs. Der Level 3 beinhaltet alle Schwierigkeiten von Grün bis Schwarz. Bei dem Fahren im Level 1 fahren bis zu vier Teilnehmer, Level 2 bis zu drei Teilnehmer und im Level 3 nur ein Teilnehmer.

Die farbliche Erklärung:
Level 1 | Grün = Basis (Fun) bis zu vier Fahrzeuge pro Gruppe
Level 2 | Rot = Anspruchsvoll (Fun, Action) bis zu drei Fahrzeuge pro Gruppe
Level 3 | Schwarz = Höchste Schwierigkeit (Fun, Action, Adventure) mit einem Fahrzeug 1 zu 1 Coaching

IHR TERMIN UND SCHLECHTES WETTER AGB

Pünktlich zum Termin. Wenn Du als Teilnehmer nicht pünktlich zu Deinem Termin erscheinst, somit von Beginn an nicht die Sicherheitseinweisung mitbekommst, können wir Dich aus Gründen der Sicherheit und Versicherung leider nicht fahren lassen. Dein Ticket / Gutschein verliert damit seine Gültigkeit. Beispiel: Dein Fahrtermin ist um 12 Uhr. Bitte erscheine 30 Minuten vor Deinem Termin somit um 11 Uhr 30.

Sie erhalten per Email, bis zu zwei Tage vorher, eine nochmalige Terminbestätigung zu Ihrem Fahrerlebnis und eine Wegbeschreibung als pdf-Anlage. Sollten Sie diese Email und / oder Wegbeschreibung nicht erhalten, melden Sie sich bitte frühzeitig unter email@offroadwerk.de

Nur Terminbestätigungen und Terminhinweise von uns, mit dem Absender email@offroadwerk.de, sind maßgeblich.

Ihre Terminverschiebung erfolgt bitte nur schriftlich an email@offroadwerk.de. Nur wenn Sie von uns eine Antwort darauf erhalten, ist der Vorgang somit eingegangen und bearbeitet. Sollten Sie nach Ihrer Email, nach 48 Stunden, keine Antwort erhalten haben, erinnern Sie uns bitte an Ihre Terminverschiebung.

  1. Bei höherer Gewalt wie bei Naturgewalten: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Blitzeis, Glatteis, Erdsenkung, Erdrutsch, Starkregen.
  2. Sturm bzw. ab einer Windstärke 6 auf einer Skala von 1 bis 12
  3. Bei Vorhersage von anhaltendem Regen ab 0,2 mm/h am Veranstaltungstag.
  4. Wenn der Winterdienst auf den Nebenstrecken am Nürburgring eingestellt wird.
  5. Bei Temperaturen im Frostbereich oder bis 10°C.
  6. Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
  7. Bei gewissen Großveranstaltungen am Nürburgring.
  8. Bei kurzfristigen Änderungen von Großveranstaltungen.
  9. Bei kurzfristigen zusätzlichen Veranstaltungen vom Nürburgring.

Dazu auch ein Podcast Beitrag https://soundcloud.com/joeergsommer/wann-sagst-du-eine-veranstaltung-ab 

Den Status Ihres Termins, ob dieser ABGESAGT bzw. VERSCHOBEN wird, finden Sie unter der Seite Termine.

Aufgrund von Auslastungen und Buchungen kann es zeitweise dazu kommen, dass Ihnen kein freier Termin angezeigt wird. In diesem Fall bitten wir um Geduld bis zusätzliche Termine eingestellt sind. Bis dahin bitten wir Sie, sich regelmäßig einen Überblick zu verschaffen.

Bei höherer Gewalt wie: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Blitzeis, Glatteis, Erdsenkung, Erdrutsch, Starkregen usw. kann aus Sicherheitsgründen das Fahrerlebnis, auch während der Aktionen, abgesagt werden. Bei Vorhersage von anhaltendem Regen am Veranstaltungstag wird der Termin verschoben. !!! > Wir bitten um Verständnis, dass die Auswahl der gefahrenen Geländemodule und Sektionen je nach vorherigen Witterungsverhältnissen variieren kann. < !!!

Ab einer Windstärke 6, auf einer Skala von 1 bis 12, werden keine Fahrten aufgrund der Sicherheit stattfinden. Bei plötzlich auftretendem Wind ab der Stärke 6 werden die Fahrten unterbrochen oder abgebrochen.

Bei Abbruch der Fahrt verliert der Gutschein, das Ticket, leider seine Gültigkeit. Eine Wiederholung der Fahrt ist leider nicht möglich.

UPDATE 2.8.2019
Wenn wir aufgrund einer schlechten Wettervorhersage vorsorglich die Offroad-Fahrten verschieben, erhalten wir immer öfters Aussagen wie „bei mir ist schönes Wetter“, „meine Wetter-App sagt kein Regen“, und so weiter. Dies mag sein, aber wir orientieren uns an drei professionelle Wettervorhersagen: Daraus entscheiden wir, ob die Fahrten aus Gründen der Sicherheit stattfinden. Aktuell ist es so, dass das Wetter innerhalb von 24 Stunden massiv umschlagen kann. Wir haben uns früher auf eine Vorhersage von sieben Tagen verlassen können. Dies hat sich bis zu zwei Tage verkürzt. Mittlerweile betrachten wir das Wetter im 24-Stunden-Takt.

Dazu auch ein Podcast Beitrag https://soundcloud.com/joeergmsommer/wann-sagst-du-eine-veranstaltung-ab

Eine Woche vor dem Termin beobachten wir die Wettervorhersagen von den Anbietern: Deutscher Wetterdienst, Weather, Wetter Online und Meterologisk Institut.

Wie ich in den Wald rufe, so schallt es zurück. Mit gegenseitiger Wertschätzung kann man in Ruhe und Sachlichkeit mit uns über alles reden. Alles andere klären unsere Anwälte bzw. die Gerichte.

Streitschlichtung: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein https://www.verbraucher-schlichter.de

§9 dAGB Äußerungen: Der Gast, der Teilnehmer, der Besucher, unterläßt jegliche Negativäußerung gegenüber Dritten im Hinblick auf die Erlebnisse, der PLANORG und dessen Marken sowie über die Mitarbeiter. Im Fall einer Beschwerde ist diese unverzüglich vor Ort an die Leitung zu richten oder schriftlich an den Geschäftsführer Jörg M. Sommer zu adressieren. Negativäußerungen und üble Nachrede nach § 186, mit dem Anschein der Rufschädigung, bringen wir zur Anzeige.

TICKET AGB

Wir als Offroad am Nürburgring haben nur Tickets und keine Gutscheine. Die Einlösefrist unserer Tickets beträgt ein Jahr nach Kaufdatum und kann nicht in Teilbeträgen eingelöst werden.

Nach einem Jahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr Ticket für jeweils ein Jahr kostenpflichtig für 30 € verlängern zu lassen.

Die Offroad-Erlebnisse: Offroad Challenge, NIGHT & DRIVE CHALLENGE, Offroad Fahrsicherheitstraining, Drive & Search am Nürburgring, Individual Training und Coaching kombiniert Onroad und Offroad, Jeep Wrangler Challenge am Nürburgring in der grünen Hölle, Offroad Experience am Nürburgring und OFFROAD TRAINING COACHING werden nicht mehr angeboten, somit werden diese Erlebnisse auch nicht mehr stattfinden.

Käufer mit diesen Tickets melden sich bitte unter email@offroadwerk.de mit dem Betreff „Nicht mehr im Programm“. Diese Offroad-Erlebnisse, die nicht mehr im Angebot enthalten sind, werden nicht rückerstattet. Hierzu hat der Käufer die Möglichkeit, ein anderes Offroad-Erlebnis zu wählen.

Beifahrer / Mitfahrer sind selbstverständlich möglich und sind bitte über unser Ticketshop als Wertgutschein „Beifahrer Ticket kaufen“ zu kaufen.

Haben Sie einen Wertgutschein oder einen Erlebnis-Wahlgutschein, so ist dieser bei dem jeweiligen Erlebnis-Portal online zu aktivieren. Darüber erhalten Sie ein Erlebnis-Ticket mit einem Gutschein-Code, den Sie bitte bei dem einlösen des Erlebnis mit dabei haben. Ansonsten können wir Ihr Erlebnis nicht durchführen.

Im Fall von Terminverschiebungen durch uns behält Ihr Ticket seine Gültigkeit. Trotzdem berücksichtigen Sie bitte das Gültigkeitsdatum. Bei Ihrem Portal, wo Ihr Gutschein erworben wurde, kann Ihr Gutschein verlängert werden.

Bei Umbuchungen, Bearbeitungen von Rechnungen, falsche Überweisungen sowie Recherche von Transaktionen, in Verbindungen mit Gutscheinen und Tickets, behalten wir uns je nach Bearbeitungsfall vor, dies mit einer Pauschale von 30 € zzgl. der Bankkosten, in Rechnung zu stellen.

Erscheinen Sie als Fahrer zum Termin nicht pünktlich und können somit nicht an der Sicherheitseinweisung vollständig teilnehmen, dürfen wir Sie aus Gründen der Sicherheit und aus Versicherungsgründen nicht fahren lassen. Das Ticket, der Gutschein, verliert damit seine Gültigkeit.

Eine Anrechnung eines Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung, Rückzahlung oder Rücküberweisung ist nicht möglich.

Solange wir Termine zur Verfügung stellen, erfolgt somit keine Rückzahlung unserer Tickets.

Im besonderen Fall kann eine Rückzahlung aus Kulanz erfolgen, wobei vom Bruttobetrag 30% abgezogen bzw. einbehalten wird.

Sollte ein gekauftes Erlebnis nicht mehr im Portfolio geführt werden, wird das gekaufte Erlebnis in ein gleichwertiges Offroad-Erlebnis gewandelt.

Es gibt zwei Offroad Gelände am Nürburgring.

Es gibt zwar zwei Fahrgelände am Nürburgring aber nur ein Original, dies sind wir Offroad am Nürburgring und wir fahren im Outdoor & Offroad Center am Nürburgring, direkt an der Grand-Prix-Strecke, an der Müllenbachschleife in Müllenbach.

Es gibt viele Geschichten und Storys rund um das Thema Offroad am Nürburgring. Zudem unerreichte Veranstaltungen mit Gästen wie unter anderem David Coulthard, Giniel de Villiers und Quentin Tarantino.

Rallye-Fahrten mit Armin Schwarz. Fahrzeugpräsentationen und Fahrtrainings unter anderem mit dem Magazin „OFF ROAD“. Off Road Messen, Euro-Truck-Trail, GORM und große Firmenveranstaltungen mit Abendprogramm u.a. mit den Coyote Ugly Girls.

Die Marke „Offroad am Nürburgring“ lebt Jörg M. Sommer seit 2000 mit der Gründung des „Projektbüros Offroad am Nürburgring“, mit immer neuen Ideen, mit dem Ohr am Markt und in der Szene. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Grundstein in Sachen professionelles Offroad am Nürburgring gelegt. Zudem mit dem Outdoor & Offroad Center am Nürburgring in Müllenbach.

Unternehmenskultur

Persona non grata

Mensch, Teilnehmer, Kunde, Besucher, Zuschauer, … ist nicht erwünscht, wenn sich dieser nicht respektvoll, wertschätzend und höflich anderen Menschen gegenüber verhält. Unabhängig vom Geschlecht, Nationalität, Religion oder politische Einstellung.

Dies gilt auch in der Kommunikation am Telefon oder im Schriftverkehr mit meinen Mitarbeitern und externen Dienstleistern.

Somit behalte ich mir als Geschäftsführer vor, Menschen auszuladen und als Persona non grata ein Hausverbot zu erteilen.

Jörg M. Sommer
Gründer, Inhaber und CEO

Compliance & Menschenrechte

Die Unternehmenskultur von OFFROAD AM NÜRBURGRING wird gelebt von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt.

Jörg M. Sommer
Gründer, Inhaber und CEO

A Place Where People Have Fun

Das rechtmäßige Handeln und ethisches Verhalten jedem gegenüber ist Bestandteil unserer Geschäftsentwicklung.

Jörg M. Sommer
Gründer, Inhaber und CEO

Alle Weiteren FAQs finden sich unter https://offroadwerk.de/faq/